KI-Kennzeichnungspflicht am Beispiel von Kamera und Social Media
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Lesezeit: 11 Minuten
Geschrieben von: Lea Sandmann

KI-Kennzeichnungspflicht im Online-Marketing: Was seit August 2026 gilt

06.08.2026 — 

Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 des EU AI Acts. Damit wächst in Marketingabteilungen die Unsicherheit: Müssen Blogartikel, Google Ads, Newsletter, Social-Media-Beiträge oder KI-generierte Bilder jetzt grundsätzlich als KI-Inhalte gekennzeichnet werden?

Die wichtigste Antwort lautet: Die Regulierung verbietet KI im Marketing nicht. Nicht jeder Einsatz von ChatGPT, Gemini oder anderen KI-Systemen löst automatisch eine sichtbare KI-Kennzeichnungspflicht aus. Die EU-Regeln betreffen insbesondere direkte Interaktionen mit KI-Systemen, Deepfakes sowie bestimmte KI-generierte Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse.

Welche KI-Inhalte müssen Unternehmen tatsächlich kennzeichnen?

Unternehmen nutzen ChatGPT, Claude, Gemini oder andere KI-Systeme heute für Recherchen, Entwürfe, Übersetzungen, Bilder, Videos und automatisierte Kundenkommunikation. Allein die Nutzung eines solchen Tools bedeutet jedoch nicht, dass der daraus entstandene Inhalt sichtbar als KI-generiert gekennzeichnet werden muss.

Entscheidend ist vielmehr, was veröffentlicht wird, wie stark die KI den Inhalt geprägt hat und wie Menschen ihn wahrnehmen könnten. Ein sprachlich überarbeiteter Newsletter ist anders einzuordnen als ein vollständig KI-generiertes Video. Ein von einer Fachperson geprüfter Blogartikel ist anders zu bewerten als ein ungeprüft veröffentlichter KI-Text zu einem gesellschaftlich relevanten Thema.

Die Frage ist deshalb nicht mehr nur: „Haben wir KI verwendet?“ Die entscheidende Frage lautet: „Könnte dieser Inhalt Menschen über seine Herkunft, seine Echtheit oder die Art der Kommunikation täuschen?“

Hinweis: Keine Rechtsberatung! Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und Orientierung für Unternehmen. Er stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt keine rechtliche Prüfung des konkreten Einzelfalls. Ob und in welcher Form eine Kennzeichnung erforderlich ist, hängt unter anderem vom eingesetzten KI-System, der Art des Inhalts, dem Verwendungszweck, dem Grad der menschlichen Bearbeitung sowie den gesetzlichen und plattformspezifischen Vorgaben ab.

Kommunikation zur KI-Kennzeichnugspflicht bei DREIKON auf dem Balkon

Das Wichtigste zur KI-Kennzeichnungspflicht in 60 Sekunden

  • Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 des EU AI Acts gelten seit dem 2. August 2026.
  • Die Nutzung von ChatGPT, Claude, Gemini oder anderen KI-Systemen führt nicht automatisch zu einer sichtbaren Kennzeichnungspflicht.
  • Besonders relevant sind nicht erkennbare KI-Interaktionen, Deepfakes, realistisch wirkende synthetische Medien und bestimmte KI-Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse.
  • Eine substanzielle fachliche und redaktionelle Prüfung kann bei bestimmten KI-Texten eine Kennzeichnung entbehrlich machen. Eine reine Stil- oder Rechtschreibkorrektur genügt nicht.
  • Technische Metadaten und automatische Plattformlabels ersetzen nicht zwangsläufig einen sichtbaren oder hörbaren Hinweis.
  • Unternehmen müssen neben dem EU AI Act auch die Regeln von Google Ads, Meta, YouTube, TikTok, LinkedIn und Pinterest prüfen.

Vier Fragen helfen bei der ersten Einordnung

Für Unternehmen sind insbesondere vier Punkte relevant:

  1. Wurde der Inhalt vollständig oder wesentlich durch KI erzeugt?
  2. Wirkt ein Bild, Video oder eine Stimme authentisch, obwohl die dargestellte Situation nicht real ist?
  3. Kommunizieren Nutzer direkt mit einem KI-System?
  4. Und wurde ein Text vor der Veröffentlichung fachlich und redaktionell geprüft?

Je stärker ein Inhalt automatisiert erzeugt wurde und je größer sein Täuschungspotenzial ist, desto wichtiger wird eine transparente Kennzeichnung. Eine Rechtschreibkorrektur oder ein Formulierungsvorschlag ist nicht mit einem Deepfake, einer geklonten Stimme oder einem vollständig generierten Fachartikel gleichzusetzen.

Wann brauche ich einen sichtbaren Hinweis?

Ein sichtbarer oder hörbarer Hinweis ist besonders relevant, wenn reale Personen scheinbar etwas sagen oder tun, das nie stattgefunden hat, wenn KI-generierte Medien wie authentische Aufnahmen wirken oder wenn Nutzer nicht erkennen können, dass sie mit einem Chatbot beziehungsweise KI-Assistenten kommunizieren.

Technische Herkunftsinformationen oder automatische Plattformlabels können diese Transparenz unterstützen. Für Unternehmen ist jedoch vor allem entscheidend, ob der Hinweis für die betroffenen Nutzer rechtzeitig, verständlich und eindeutig wahrnehmbar ist. Eine versteckte Information in Metadaten, Datenschutzbestimmungen oder Nutzungsbedingungen erfüllt diese Funktion nicht zwangsläufig.

Lea Sandmann

Wissen Sie, welche KI-Inhalte Ihr Unternehmen tatsächlich veröffentlicht?

Viele Unternehmen nutzen KI bereits in Content, Ads und Social Media, ohne die Anwendungen zentral erfasst zu haben. Das Risiko liegt nicht nur in einem fehlenden Label. Es liegt in unklaren Verantwortlichkeiten, uneinheitlichen Freigaben und nicht dokumentierten Entscheidungen.

DREIKON unterstützt Unternehmen dabei, KI-gestützte Marketingprozesse zu erfassen, redaktionelle Prüfungen zu strukturieren und belastbare Freigabeabläufe aufzubauen. Dabei geht es nicht um rechtliche Einzelfallberatung, sondern um organisatorische Klarheit und bessere Contentqualität.

Wo sollten Unternehmen KI-Kennzeichnungen im Online-Marketing prüfen?

MarketingkanalTypischer KI-EinsatzWann ist ein sichtbarer Hinweis zu prüfen?Was sollte das Unternehmen zusätzlich prüfen?Von Art. 50 EU AI Act betroffen?

SEO & GEO

Recherche, Entwürfe, KI-Texte

Bei KI-Texten zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse

Fachprüfung, Quellen, redaktionelle Verantwortung

Teilweise: vor allem bei relevanten Informationstexten ohne substanzielle menschliche Prüfung

Unternehmenswebsite

Texte, Bilder, Videos, KI-Funktionen

Bei Deepfakes, realistisch wirkenden KI-Medien oder KI-Interaktionen

Täuschungspotenzial, Freigabe, Platzierung des Hinweises

Ja, je nach Inhalt: besonders bei Deepfakes, relevanten KI-Texten und Chatbots

Newsletter

Texte, Bilder, Personalisierung

Bei relevanten KI-Texten oder realistisch wirkenden KI-Medien

Inhalt, Zielgruppe, menschliche Prüfung

Teilweise: abhängig von Inhalt, Zweck und redaktioneller Kontrolle

Google Ads

Texte, Bilder, Videos, Voiceovers

Bei synthetischen oder wesentlich veränderten Creatives

Google-Ads-Regeln, Plattformlabels, Werbekennzeichnung

Teilweise: besonders bei Deepfakes und täuschend echten KI-Medien

Social Media

Posts, Reels, Avatare, geklonte Stimmen

Wenn Inhalte authentisch wirken, obwohl sie KI-generiert oder manipuliert sind

Plattformregeln, Werbung, Persönlichkeitsrechte

Ja, häufig: insbesondere bei Deepfakes und realistisch wirkenden KI-Inhalten

Chatbots & KI-Assistenten

Support, Beratung, Leadgenerierung

Wenn Nutzer nicht eindeutig erkennen, dass sie mit KI kommunizieren

Hinweis zu Beginn, Verständlichkeit, Übergabe an Menschen

Ja: die KI-Interaktion muss erkennbar sein, sofern sie nicht offensichtlich ist

Faustregel: Nicht der Marketingkanal entscheidet über die Kennzeichnungspflicht, sondern die Art des Inhalts, sein Täuschungspotenzial, der Verwendungszweck und der Umfang der menschlichen Prüfung.

So prüfen Sie Ihre KI-Kennzeichnungpflicht

1
1. KI-Einsatz erfassen

Tools, Teams und Dienstleister dokumentieren.

2
2. Nutzung einordnen

Entwurf, Überarbeitung oder vollständige Generierung?

3
3. Risiko prüfen

Täuschend echt, öffentlich relevant oder interaktiv?

4
4. Verantwortung klären

Fachprüfung und Freigabe festlegen.

5
5. Regeln prüfen

EU AI Act und Plattformvorgaben abgleichen.

6
6. Entscheidung dokumentieren

Prüfung, Kennzeichnung und Freigabe festhalten.

KI-Kennzeichnungspflicht bei SEO und GEO

Ein mit generativer KI vorbereiteter SEO-Text muss nicht allein deshalb sichtbar als KI-generiert gekennzeichnet werden. Das gilt etwa für Gliederungsentwürfe, Formulierungsvorschläge, Zusammenfassungen oder sprachliche Überarbeitungen. Kritischer wird es, wenn ein Text vollständig automatisiert produziert, ungeprüft veröffentlicht und zur Information über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse eingesetzt wird. KI-Nutzung ist also kein Qualitätsmangel. Fehlende redaktionelle Verantwortung ist einer.

Für die organische Sichtbarkeit bewertet Google nicht pauschal, ob ein Text von einem Menschen oder mithilfe von KI erstellt wurde. Im Mittelpunkt stehen hilfreiche, zuverlässige, eigenständige Inhalte (EEAT) und die Einhaltung der Spam-Richtlinien. Inhalte, die in großer Menge primär zur Manipulation von Rankings oder KI-Antworten erstellt werden, können dagegen als „Scaled Content Abuse“ behandelt werden.

Gibt es besondere Kennzeichnungsvorgaben für GEO und KI-Sichtbarkeit?

KI-Sichtbarkeit und KI-Kennzeichnungspflicht sind zwei getrennte Themen. Inhalte müssen nicht als KI-generiert gekennzeichnet sein, damit sie in ChatGPT, Claude, AI Overviews oder AI Mode gefunden, zitiert oder empfohlen werden können.

Für die KI-Suche bleiben klassische SEO-Grundlagen entscheidend: technische Zugänglichkeit, Crawlbarkeit, hilfreiche Inhalte, klare Strukturen und nachvollziehbare Expertise. ChatGPT, Claude und andere Systeme nutzen dagegen eigene Crawler und Zugriffswege. Eine universelle GEO-Datei oder ein spezielles KI-Schema, das Sichtbarkeit in allen Systemen garantiert, gibt es nicht.

Lea Sandmann

Ihre Inhalte sind korrekt gekennzeichnet – aber werden sie auch gefunden?

KI-Kennzeichnung und KI-Sichtbarkeit sind zwei unterschiedliche Aufgaben. Entscheidend bleibt, ob Ihre Inhalte in Google, AI Overviews, ChatGPT und anderen KI-Systemen als relevant, vertrauenswürdig und zitierfähig erkannt werden. DREIKON verbindet SEO und GEO, damit Ihre Inhalte nicht nur regelkonform veröffentlicht werden, sondern auch dort sichtbar sind, wo Nutzer heute nach Antworten suchen. Kennen Sie Ihre KI-Sichtbarkeit? Ihre relevantesten Prompts? Nein? Dann finden wir sie gemeinsam mit Ihnen in einem unverbindlichen Erstgespräch heraus!

Websites und Newsletter werden nicht pauschal kennzeichnungspflichtig

Ein Website- oder Newslettertext benötigt nicht automatisch einen KI-Hinweis, weil ChatGPT, Claude oder der AI-Mode an einem Entwurf beteiligt waren. Entscheidend ist, was veröffentlicht wird und wie intensiv Menschen den Inhalt geprüft und bearbeitet haben.

Bei KI-generierten oder manipulierten Texten, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren sollen, sieht Artikel 50 grundsätzlich eine Offenlegung vor. Eine Kennzeichnung kann jedoch entbehrlich sein, wenn der Text einer substanziellen menschlichen Prüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurde und eine Person oder Organisation die redaktionelle Verantwortung übernimmt. Die EU-Kommission beschreibt eine solche Prüfung als inhaltliche Kontrolle durch fachkundige Personen. Fakten, Quellen und Kernaussagen müssen tatsächlich bewertet werden. Rechtschreibkorrektur ist keine fachliche Prüfung. Eine stilistische Überarbeitung ist keine redaktionelle Verantwortung.

Für Unternehmen bedeutet das: Die Freigabe sollte nicht nur erfolgen, sondern nachvollziehbar sein. Wer hat geprüft? Welche Quellen wurden kontrolliert? Welche Aussagen wurden geändert? Wer trägt die Verantwortung für die Veröffentlichung?

Mit KI sinkt der Produktionsaufwand. Die Verantwortung für Transparenz steigt.

Alexander Krug, Datenschutzbeauftragter
KI-Kennzeichnungspflicht für Social Media

Social Media schafft eigene Regeln – zusätzlich zum EU AI Act

Auf Social Media treffen gesetzliche Transparenzpflichten, Plattformregeln, Werbekennzeichnung und Persönlichkeitsrechte aufeinander. Diese Ebenen dürfen nicht gleichgesetzt werden. TikTok verlangt beispielsweise die Kennzeichnung KI-generierter Inhalte, wenn sie realistische Bilder, Audios oder Videos enthalten. Die Plattform empfiehlt darüber hinaus, vollständig KI-generierte oder erheblich mit KI bearbeitete Inhalte offenzulegen. Hinweise können über die Plattformfunktion, Text im Video oder Kontext in der Beschreibung erfolgen.

Ein KI-Label ersetzt keine Werbekennzeichnung. Eine Werbekennzeichnung ersetzt keinen erforderlichen KI-Hinweis. Für Unternehmen reicht es daher nicht, nur das europäische Gesetz zu prüfen. Vor jeder Veröffentlichung müssen auch die aktuellen Regeln des jeweiligen Netzwerks berücksichtigt werden.

KI-Kennzeichnung auf Social Media: Was gilt bei Meta, YouTube, TikTok, LinkedIn und Pinterest?

PlattformWann müssen oder sollten Unternehmen KI-Inhalte kennzeichnen?Was kennzeichnet die Plattform automatisch?Praktische Empfehlung

Meta (FB & IG)

Bei Deepfakes, realistischen KI-Medien und gesetzlich relevanten Inhalten

  • Meta versieht erkannte oder entsprechend deklarierte KI-Inhalte mit einem „AI info“-Hinweis.
  • Bei Anzeigen kann das Label im Bereich „About this ad“ oder neben „Sponsored“ erscheinen – besonders deutlich bei KI-generierten fotorealistischen Personen.
  • Nicht darauf verlassen, dass Meta jeden KI-Inhalt erkennt.
  • Täuschend echte Inhalte selbst kennzeichnen und die Werbekennzeichnung separat prüfen.

YouTube

Bei realistischen, synthetischen oder wesentlich veränderten Inhalten

  • YouTube zeigt Hinweise wie „Made with AI“ an.
  • Labels können aus der Creator-Angabe, YouTube-eigenen KI-Tools oder Content Credentials stammen.
  • YouTube kann bei fehlender Offenlegung selbst ein Label setzen.
  • Beim Upload die KI-Nutzung angeben, sobald ein Video authentisch wirken könnte, obwohl wesentliche Elemente synthetisch erzeugt oder verändert wurden.

TikTok

Bei realistischen KI-Bildern, -Videos und -Audios

  • TikTok bietet ein Creator-Label und kann Inhalte anhand technischer Signale automatisch als KI-generiert kennzeichnen.
  • Ein Hinweis ist auch als Text, Sticker oder Kontext in der Beschreibung möglich.
  • Bei KI-Avataren, Face-Swaps, geklonten Stimmen und fiktiven realistischen Szenen immer das Plattformlabel aktivieren.

LinkedIn

Bei realistisch manipulierten oder synthetischen Medien

  • LinkedIn zeigt bei Bildern und Videos mit C2PA-Metadaten Content Credentials an.
  • Diese können Informationen zum verwendeten KI-Tool und zur Bearbeitung enthalten.
  • Nicht alle KI-Inhalte werden erkannt.
  • KI-Texte fachlich überarbeiten und mit eigener Perspektive ergänzen.
  • Realistisch manipulierte Medien sichtbar kennzeichnen – unabhängig vom C2PA-Symbol.

Pinterest

Bei irreführenden oder realistisch wirkenden KI-Inhalten

  • Erkannte Bild-Pins erhalten in der Detailansicht das Label „KI-modifiziert“.
  • Bei Anzeigen erscheint der Hinweis über das Drei-Punkte-Menü.
  • Pinterest nutzt Metadaten, Angaben des Inhaltsinhabers und eigene Erkennungssysteme.
  • Metadaten und Wasserzeichen nicht entfernen.
  • Bei realistisch wirkenden KI-Bildern zusätzlich einen eigenen, unmittelbar sichtbaren Hinweis prüfen.

Bildbearbeitung mit KI ist nicht automatisch immer ein Deepfake

Als Deepfake gelten nach der EU-Definition KI-generierte oder manipulierte Bild-, Audio- oder Videoinhalte, die bestehenden oder plausibel realen Personen, Objekten, Orten oder Ereignissen ähneln und fälschlicherweise authentisch oder wahr erscheinen können. Maßgeblich sind dabei unter anderem Ähnlichkeit, Aussage, Kontext und Publikumserwartung. Folgende Aspekte werden nicht als Deepfake eingeordnet:

  • Keine gewöhnliche Farbkorrektur: Eine technische Anpassung von Helligkeit oder Kontrast erzeugt nicht automatisch eine täuschende synthetische Aussage.
  • Keine einfache Qualitätsverbesserung: Rauschreduzierung oder Hochskalierung allein machen ein Medium nicht zum Deepfake.
  • Keine pauschale Gleichsetzung mit Retusche: Kleinere Retuschen müssen von wesentlichen Veränderungen an Personen oder Situationen unterschieden werden.
  • Keine automatisch täuschende Illustration: Eine offensichtlich fantastische oder stilisierte Darstellung wird vom Publikum meist nicht als authentische Dokumentation verstanden.
  • Kein technischer Trick: Entscheidend ist nicht das verwendete Tool, sondern ob ein realistisch wirkender Inhalt Menschen über seine Authentizität täuschen kann.
  • Keine Garantie durch ein Plattformlabel: Ein automatisch gesetzter Hinweis entbindet Unternehmen nicht von der Prüfung des konkreten Veröffentlichungskontexts.

Kennzeichnungswürdige Inhalte auszeichnen

Mögliche redaktionelle Formulierungen sind beispielsweise „KI-generierte Darstellung“, „Mit generativer KI erstellt“, „Bild wurde wesentlich mit KI verändert“, „Synthetisch erzeugte Stimme“ oder „Fiktive, KI-generierte Szene“. Diese Beispiele sind jedoch keine rechtlich verbindlichen Texte, sondern rein exemplarisch zu verstehen!

Lea Sandmann

KI-Content auf Social Media braucht mehr als ein Label

Ob Reels, Ads, KI-Avatare oder KI-unterstützte Creatives: Eine korrekte Kennzeichnung schützt noch nicht vor austauschbaren Inhalten, schwacher Reichweite oder fehlender Markenwirkung. DREIKON entwickelt Social-Media-Content und Kampagnen, die Plattformregeln berücksichtigen, zur Marke passen und Aufmerksamkeit in messbare Ergebnisse übersetzen. Überzeugen Sie sich selbst und lernen Sie uns uns unsere Social Media Betreuung kennen!

Chatbots müssen nicht menschlich wirken – sie müssen transparent sein

Nutzer müssen von Beginn an erkennen können, dass sie mit einem KI-System kommunizieren – sofern dies nicht ohnehin offensichtlich ist. Der Hinweis muss klar, verständlich und direkt zugänglich sein. Eine Information, die erst in den Datenschutzbestimmungen oder Nutzungsbedingungen auftaucht, reicht dafür in der Regel nicht aus.

Für Unternehmen bedeutet das: Wer einen Chatbot, Voicebot oder KI-Assistenten einsetzt, sollte den Transparenzhinweis vor oder spätestens zu Beginn der ersten Interaktion anzeigen. Das gilt unabhängig davon, ob das System selbst entwickelt oder von einem externen Anbieter eingebunden wurde. Reine Automatisierungen im Hintergrund, bei denen keine direkte Kommunikation mit Nutzern stattfindet, sind davon zu unterscheiden.

Ein möglicher Hinweis lautet: „Sie kommunizieren mit einem KI-Assistenten. Die Antworten werden automatisiert erstellt und können Fehler enthalten.“ Der Hinweis sollte auch auf Mobilgeräten gut sichtbar bleiben und nicht durch Design, Cookie-Banner oder andere Elemente verdeckt werden.

Verstöße können mehr als nur ein Bußgeld kosten

Für Verstöße gegen einschlägige Pflichten des AI Acts können Geldbußen von bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vorgesehen sein. Dabei sind Art, Schwere und Verhältnismäßigkeit des Verstoßes zu berücksichtigen; für kleinere Unternehmen gelten besondere Maßstäbe. Der Maximalbetrag ist deshalb nicht mit der Sanktion in jedem Einzelfall gleichzusetzen.

Hinzu kommen mögliche Plattformmaßnahmen: Anzeigen können abgelehnt, Beiträge entfernt oder Konten eingeschränkt werden. Ebenso relevant sind Beschwerden betroffener Personen, nachträgliche Korrekturen, zusätzlicher Dokumentationsaufwand und Vertrauensverluste. Die größte operative Gefahr ist nicht das einzelne falsche Label. Es ist ein Unternehmen, das nicht erklären kann, wie es zu seinem Inhalt und zu seiner Entscheidung gekommen ist.

Fazit: KI-Kennzeichnungspflicht soll für mehr Transparenz sorgen

Nicht jeder Text, jedes Bild oder jede Anzeige, die mithilfe von KI entstanden ist, muss sichtbar gekennzeichnet werden. Relevant wird die KI-Kennzeichnungspflicht vor allem dann, wenn Nutzer eine KI-Interaktion nicht erkennen, KI-generierte Medien für authentisch halten könnten oder bestimmte Informationstexte ohne substanzielle menschliche Prüfung veröffentlicht werden.

Für Unternehmen folgt daraus kein pauschaler Labelzwang, sondern eine klare Prüfaufgabe: Wie ist der Inhalt entstanden? Könnte er täuschen? Wurde er fachlich geprüft? Und welche zusätzlichen Regeln gelten auf dem jeweiligen Kanal? Wer diese Fragen vor der Veröffentlichung verbindlich klärt, vermeidet unnötige Kennzeichnungen ebenso wie fehlende Hinweise. Nicht möglichst viele KI-Labels schaffen Transparenz, sondern nachvollziehbare Entscheidungen. Im Zweifel sollten Sie sich immer rechtlich absichern, um sich gegen Bußgelder oder Einschränkungen auf den jeweiligen Plattformen abzusichern.

Häufige Fragen zur KI-Kennzeichnungspflicht im Online-Marketing

Muss jeder mit ChatGPT erstellte Text gekennzeichnet werden?

Nein. Die Nutzung eines KI-Tools allein löst keine pauschale sichtbare Kennzeichnungspflicht aus. Entscheidend sind Inhalt, Zweck, menschliche Prüfung und redaktionelle Verantwortung.

Müssen KI-generierte SEO-Texte gekennzeichnet werden?

Nicht grundsätzlich. Bei Texten zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse ist die Einordnung besonders relevant. Eine substanzielle menschliche Prüfung kann eine Kennzeichnung entbehrlich machen.

Beeinflusst ein KI-Hinweis das Google-Ranking?

Google nennt einen KI-Hinweis nicht als allgemeinen Rankingfaktor. Für die Sichtbarkeit stehen hilfreiche, eigenständige und zuverlässige Inhalte sowie die Einhaltung der Spam-Richtlinien im Mittelpunkt.

Gibt es spezielles GEO-Markup?

Für Google Search sind weder spezielles GEO-Markup noch llms.txt-Dateien erforderlich. Bestehende technische SEO-Grundlagen bleiben relevant.

Reicht ein automatisches Social-Media-Label?

Nicht zwangsläufig. Ein Plattformlabel muss von der gesetzlichen Prüfung, der Werbekennzeichnung und möglichen weiteren Informationspflichten unterschieden werden.

Muss ein KI-Chatbot gekennzeichnet werden?

Menschen müssen grundsätzlich erkennen können, dass sie mit einem KI-System interagieren, sofern dies nicht offensichtlich ist. Der Hinweis sollte zu Beginn der Interaktion erfolgen.

Müssen ältere Inhalte rückwirkend gekennzeichnet werden?

Nach den FAQ der EU-Kommission müssen Inhalte, die vor dem 2. August 2026 generiert wurden, nicht rückwirkend gekennzeichnet werden. Eine freiwillige Kennzeichnung wird jedoch empfohlen, wenn sie sinnvoll und möglich ist.

Welche Übergangsfrist gilt?

Für bestimmte Anbieter von Systemen, die bereits vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, besteht hinsichtlich der technischen Markierungs- und Erkennungspflicht eine begrenzte Frist bis zum 2. Dezember 2026. Diese Ausnahme ist kein allgemeiner Aufschub für sämtliche Transparenzpflichten.

  1. Überblick
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